Abschlussart: Master of Education (M.Ed.)

Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Deutsch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: nein
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester

Abschluss und Studiendauer

2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Master of Education (M.Ed.); insgesamt müssen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.

Studienaufbau

Die Studieninhalte des Erweiterungsmasters Physik ist folgendermaßen strukturiert:

Modul Leistungspunkte (LP) im Master
Klassische Experimentalphysik I 8
Klassische Experimentalphysik II 7
Klassische Experimentalphysik III 9
Klassische Theoretische Physik I 6
Klassische Theoretische Physik II 6
Praktikum Klassische Physik I 6
Ptaktikum Klassische Physik II 6
Praktikum Moderne Physik I 6
F-Praktikum LA 6
IT 4
Moderne Experimentalphysik LA 8
Moderne Theoretische Physik LA 8
Wahlpflichtmodul 6
Seminar 4
Physik-Didaktik 3
Demo-Praktikum I 3
Demo-Praktikum II 4
Didaktik-Vorlesung 4
Masterarbeit 15

Die Masterarbeit muss in dem wissenschaftlichen Fach angefertigt werden und kann begonnen werden, wenn mindestens 65 LP der oben aufgeführten Module bestanden wurden.

Alternativ hast du auch die Möglichkeit eines Zertifikatsstudiums. In diesem Fall entfällt die Masterarbeit. Bei erfolgreichem Abschluss der übrigen Prüfungsleistungen wird das Erweiterungsfach nicht mit dem Abschluss "Master of Education" abgeschlossen, sondern es wird dir ein Zertifikat ausgestellt. Die Entscheidung darüber, ob du die Masterarbeit verfasst und somit den Mastertitel erlangst, oder das Studium ohne Masterarbeit beendest, liegt bei dir während des Studiums. Selbst wenn du bereits das Zertifikat erhalten hast, kannst du dich noch dazu entschließen, eine Masterarbeit anzufertigen.

Die Qualifikationsziele für den Abschluss Master of Education werden beschrieben in der Anlage 6 der RahmenVO-KM von 2015.

Nach dem universitären Abschluss der Lehramtsausbildung (Bachelor of Education und Master of Education) sowie dem darauffolgenden Vorbereitungsdienst kann an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen unterrichtet werden. Als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist ein 4-wöchiges Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum je nach studiertem Fach nachzuweisen, dass möglichst schon während des Studiums absolviert werden sollte. Außerhalb der Schule bieten sich verschiedene Möglichkeiten beispielsweise in Stiftungen und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, an Universitäten, Verlagen und Beratungsstellen. Auch eine Promotion ist möglich.

Besonderheiten von Lehramt an Gymnasien am KIT

  • Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) als zentrale Anlaufstelle für Lehramtsstudierende bei überfachlichen Themen, Schulpraktika und Referendariat sowie als Schnittstelle zu an der Lehramtsausbildung beteiligten Institutionen
  • Vielfältige Fächerkombinationen
  • Zusätzlicher Praxisbezug durch Schüler- und Lehr-Lern-Labore
  • Forschungsorientierte Lehre
  • Kontakte zu den EUCOR-Universitäten ermöglichen Auslandsaufenthalte bspw. in Basel oder Straßburg

Das bietet dir das KIT

  • zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
  • 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
  • breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
  • zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
  • Auslandsstudium z.B. über Erasmus
  • ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
  • umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
  • umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
  • international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
  • moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
  • Lernraum-App
  • vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
  • nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:

  • Bachelorabschluss
    Ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt). Das Studium in dem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang muss Studienanteile von zwei Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien umfassen. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein.
  • Orientierungspraktikum
    Ein mindestens dreiwöchiges Orientierungspraktikum an einem Gymnasium, einer beruflichen Schule, einer Gemeinschaftsschule, einer Haupt-, Real- oder Werkrealschule.

Sprachvoraussetzungen und -nachweise

Für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien Erweiterungsfach benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt dein Schulabschluss,

  • wenn du ihn an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
  • wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
  • wenn du deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.

Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.

Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht an einer der oben erwähnten Einrichtungen erworben, musst du – unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit – einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich

  • der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
  • die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
  • die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
  • ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse. 

Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich

Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Die Verlängerung kann maximal bis zum Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden.

Bewerbung für das 1. Fachsemester

Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester

Dr. Julia Misiewicz
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Julia Misiewicz does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Aktuelle Studien- und Prüfungsordnung Lehramt an Gymnasien M.Ed. - Erweiterungsfach
Titel Stand Download
26.02.2025, veröffentlicht 27.02.2025

PDF

27.06.2024, veröffentlicht 27.06.2024

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20.03.2024, veröffentlicht 20.03.2024

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28.11.2023, veröffentlicht 28.11.2023

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30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

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20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

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28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

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24.02.2021, veröffentlicht 25.02.2021

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04.09.2020, veröffentlicht 04.09.2020

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26.11.2019, veröffentlicht 26.11.2019

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10.05.2022, veröffentlicht 10.05.2022

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28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

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24.02.2021, veröffentlicht 25.02.2021

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10.09.2020, veröffentlicht 10.09.2020

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04.03.2020, veröffentlicht 04.03.2020

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26.11.2019, veröffentlicht 26.11.2019

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WS 2024/25

21.10.2024 - 15.02.2025

SS 2025

22.04.2025 - 02.08.2025

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • Vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten